AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen / Liefer- und Verkaufsbedingungen

Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen, soweit sie nicht durch eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit uns abgeändert oder ausgeschlossen werden.


1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Liefer- und Verkaufsbedingungen (kurz AGB) von Dachfenster Dünser GmbH (in der Folge kurz "SDu" genannt) bilden einen integrierenden Bestandteil des abgeschlossenen Vertrages zwischen dem Kunden (in der Folge kurz "AG" für Auftraggeber genannt) und "SDu" – soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichende Bedingungen vereinbart wurden.

1.2 Sollte der "AG" Verbraucher im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 Konsumentenschutzgesetzes (kurz KSchG) sein, so gehen im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Bedingungen und dem KSchG die zwingenden Bestimmungen des KSchGes vor.

1.3 AGB's des "AG" werden von "SDu" nicht akzeptiert und sind keine Vertragsgrundlagen.

1.4 Diese AGB finden auch auf zukünftige Rechtsgeschäfte mit Geschäftspartnern von "SDu" Anwendung, ohne dass auf sie im einzelnen Bezug genommen wird und bilden zusammen mit den Leistungsbeschreibungen im Angebot und den darin angeführten Preisen einen integrierenden Bestandteil der mit "SDu" abgeschlossenen Rechtsgeschäfte.

1.5 "SDu" ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem "AG" geeignete Subunternehmer einzusetzen.

1.6 Speziell konzessionierte Arbeiten, wie z.B. Installation von Rauchmeldeanlagen werden von "SDu" nicht übernommen.

2. Preise

2.1 Sämtliche Service- und Montagearbeiten (gemeinsam Servicearbeiten) werden mangels anderslautender Vereinbarung ausschließlich zu den in der jeweils gültigen Preisliste angeführten Preisen getätigt. Die Preise sind Nettopreise, die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 20 %) wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Als Preise gelten die Preise am Tag des Vertragsabschlusses. "SDu" ist berechtigt, Erhöhungen der Listenpreise in der Zeit bis zur Leistungserbringung dann zu verrechnen, wenn die Preiserhöhung auf für die Kalkulation maßgeblichen Umständen beruht, auf die "SDu" keinen Einfluss hat (z. B. Gesetzesänderungen, Tarifänderungen, Rohstoffpreise etc.).

2.2 Grundsätzlich gelten die Preise ab Lager des "SDu". Kosten für Transportversicherung, Verpackung und Lieferung sind nur dann inkludiert, wenn dies vereinbart wurde.

2.3 Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, werden vom "AG" geforderte Besichtigungen der Servicestelle von "SDu" nach Aufwand verrechnet.

3. Zahlung

3.1 Die von "SDu" gelegten Rechnungen sind prompt nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug zu bezahlen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist das spesenfreie Einlangen am Konto (innerhalb von 8 Tagen inkl. Post- und Bankweg). Ist der "AG" bei Durchführung der Arbeiten nicht selbst anwesend, hat er dafür Sorge zu tragen, dass die Zahlung durch dritte Personen gewährleistet ist.

3.2 "SDu" ist jederzeit berechtigt Teilrechnungen zu legen. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt mit Zustandekommen des Vertrages eine Teilrechnung über 50% der Auftragssumme als Anzahlung.

3.3 Der "AG" ist nicht berechtigt Ansprüche von "SDu" mit eigenen Forderungen aufzurechnen (außer bei rechtskräftiger gerichtlicher Feststellung). Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen.

Eigentumsvorbehalt

3.4 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von "SDu". Sie darf vor voller Bezahlung ohne Zustimmung weder verkauft, verpfändet noch an Dritte weitergegeben werden.

Verzug

3.5 Bei Übernahme- oder Zahlungsverzug ist "SDu" berechtigt, 12 % Verzugszinsen pro Jahr ab Fälligkeit sowie allfällige Lagerspesen und Inkassokosten zu verrechnen.

4. Angebot und Vertragsabschluss

4.1 Unsere Angebote und Verkaufsunterlagen sind freibleibend und unverbindlich. Kaufverträge kommen durch Entgegennahme der Willenserklärung des "AG" zustande. Vereinbarungen mit Mitarbeitern gelten nur unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Geschäftsführung.

4.2 Von Wohnbaugenossenschaften, Hausverwaltungen und Bauunternehmungen werden nur schriftliche Serviceanforderungen entgegengenommen.

5. Gewährleistung

5.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Die Garantie- und Gewährleistungszusagen beschränken sich auf jenes Ausmaß, wie sie der Hersteller der "SDu" gewährt.

5.2 Ansprüche verfallen, sofern durch Dritte Arbeiten an der Ware durchgeführt werden.

5.3 Ausgeschlossen sind Mängel durch Überbeanspruchung, nachlässige Behandlung oder vom "AG" beigestelltes Material.

5.4 Die Mängelbehebung erfolgt nach Wahl von "SDu" durch Austausch, Reparatur oder Preisminderung.

5.5 Reklamationen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich erfolgen.

6. Haftung

6.1 "SDu" haftet für Schäden bei Montagearbeiten nur bei grob fahrlässiger Schadenszufügung. Bei leichter Fahrlässigkeit besteht Haftung nur im Rahmen der Deckung durch die Haftpflichtversicherung.

6.2 Für Verzögerungsschäden haftet "SDu" ebenfalls nur bei grober Fahrlässigkeit.

6.3 Für Schäden durch Dritte (z.B. Lieferung oder Eigenmontage durch den "AG") übernimmt "SDu" keine Haftung.

6.4 Bei Vorliegen eines Garantiezertifikats des Herstellers sind Ansprüche direkt gegenüber dem Hersteller geltend zu machen.

7. Schadenersatz

7.1 "SDu" ist berechtigt, Termine ohne Angabe von Gründen abzusagen, ohne dass daraus Schadenersatzansprüche entstehen.

7.2 Verlangt der "AG" eine Montage trotz schlechter Witterung, sind Schadenersatzansprüche für Witterungsschäden ausgeschlossen.

7.3 Nichteinhaltung von Terminen aufgrund unvorhersehbarem Arbeitsumfang begründet keine Ansprüche.

8. Umtausch, Rückabwicklung und Rücktritt

8.1 Umtausch oder Rückabwicklung ist nur mit Zustimmung von "SDu" möglich. Es fällt eine Stornogebühr von 20 % des Kaufpreises an. Sonderware ist vom Umtausch ausgeschlossen.

8.2 Ein Rücktritt des "AG" wegen Verzug ist nur bei grobem Verschulden und nach Setzung einer mindestens vierwöchigen Nachfrist per Einschreiben möglich.

8.3 "SDu" kann zurücktreten bei:

  • Mangelnder Zahlungsfähigkeit des "AG"
  • Nichtzahlung der Anzahlung (nach 7 Tagen Nachfrist)
  • Lieferunfähigkeit von Vorlieferanten

8.4 Bei Nichterfüllung durch den "AG" kann "SDu" einen pauschalierten Schadenersatz von 33 % der Gesamtsumme verlangen.

9. Verpflichtung des Auftraggebers

9.1 Der Kunde gewährleistet die Zugängigkeit zur Arbeitsstelle.
9.2 Der "AG" sorgt für ausreichende Versorgung mit Energie, Wasser und Sanitäranlagen.
9.3 Der "AG" muss auf Gefahren (Gas-, Stromleitungen) hinweisen.

10. Montage

10.1 Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand gemäß geltenden Montagesätzen, zzgl. Material- und Fahrtkosten.
10.2 Wartezeiten durch Verschulden des "AG" werden gesondert berechnet.
10.3 Die Abnahme gilt als erfolgt, sobald die Leistung genutzt oder in Gebrauch genommen wurde.

11. Unwirksamkeit der Bestimmungen

11.1 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit des übrigen Vertrages unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirtschaftlich nahestehende, wirksame Regelung ersetzt.

12. Gerichtsstand, anwendbares Recht und Erfüllungsort

12.1 Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Graz. Es gilt österreichisches Recht (unter Ausschluss von UN-Kaufrecht).
12.2 Für Verbraucher gelten die zwingenden Bestimmungen des § 14 KSchG.
12.3 Erfüllungsort ist Graz.
12.4 Diese Bedingungen gelten für Verträge ab dem 01.01.2017.

Zum Kontaktformular Jetzt anrufen